Grundschule Budica

 

Offenes GAnzTAgsschulangebot

  

Frau Andres

02131-7185720

E-mail: ogata-ggs@t-online.de

 

Zur Zeit besuchen ca. 65 Kinder die OGATA unserer Grundschule. Für diese Kinder endet der Tag in ihrer Schule nicht nach dem Unterricht. 

Auf sie wartet ab 11.30 Uhr in eigens eingerichteten Räumen des neuen OGATA-Gebäudes ein gutes Mittagessen.
 
Danach können sie mit Unterstützung der Lehrerinnen, Lehrer und der pädagogischen Mitarbeiterinnen ihre Hausaufgaben erledigen.
 
Konzept:
  • Im Rahmen der OGATA werden die Hausaufgaben durch LehrerInnen und ErzieherInnen betreut.
  • Jedes Kind hat dort einen festen Platz. Wir gestalten den äußeren Rahmen der Betreuung, indem wir Wert legen auf eine angenehme, ruhige Arbeitsatmosphäre.
  • Wir leiten Kinder an, ihren Arbeitsplatz vorzubereiten und den Ablauf der Arbeit zu organisieren. Die SchülerInnen haben Gelegenheit, sich an die BetreuerInnen zu wenden, indem sie sich melden. Störungen ziehen den Verlust der Hausaufgabenbetreuung nach sich.
  • Wir unterstützen die selbstständige Arbeit der Kinder.
  • Wir geben Rückmeldungen über Besonderheiten im Mitteilungsheft.
  • Über eine Kladde tauschen wir uns aus mit KollegInnen und ErzieherInnen in Bezug auf z.B. Verständnisprobleme, Umfang, Verhalten, persönliche Schwierigkeiten...
  • In Ausnahmefällen verlängern wir die Betreuungszeit um 10 bis 15 Minuten.
  • Wir überprüfen Hausaufgaben nur auf Vollständigkeit. Wir kontrollieren nicht die Richtigkeit.
  • Wer fertig ist, kann die Hausaufgabenbetreuung verlassen.
  • Kinder werden von ihren Eltern nur in der OGATA abgeholt.
  • Die Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder mit dem nötigen Material auszurüsten und mit ihnen zu üben (z.B. 1x1, lesen, vor Klassenarbeiten, ...). Mündliche Hausaufgaben wie Lesen, Auswendiglernen, Kopfrechnen, Informationsbeschaffung, ... sind im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung nicht generell möglich und somit Aufgabe der Eltern.
  • www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/12-31Nr1.pdf
  • www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/Schulgesetz.pdf
 
Bis 15.00 Uhr besteht für die angemeldeten Kinder Anwesenheitspflicht. Nach Absprache mit den Eltern können die Kinder die OGATA ab 15.00 Uhr alleine verlassen oder abgeholt werden.
 
Nach 15.00 Uhr beginnen die freiwilligen Arbeitsgemeinschaften, die von den Kindern zu Beginn eines Schulhalbjahres frei gewählt werden können. In der Regel besteht die Möglichkeit an zwei AG´s teilzunehmen.

 

 Zur Zeit stehen den Kindern folgende Angebote zur Verfügung

  • Sport und Spiel in der Turnhalle
  • Malwerkstatt
  • Fußballtraining
  • Backen
  • Basketball
 
Die Kinder melden sich zu Beginn eines Schulhalbjahres zu den Arbeitsgemeinschaften an und sollten die AG´s nach einer kurzen Kennenlernphase dann auch regelmäßig besuchen.
 
Bis 16.30 Uhr können die Kinder ansonsten ihre freie Zeit selber gestalten, zum Beispiel im Außengelände, in der gemütlichen Leseecke, auf dem Bauteppich oder beim Basteln.
 
Auch an allen Brückentagen können die Kinder von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr betreut werden.
 
Außerdem findet eine Betreuung während der Hälfte aller Ferienzeiten statt, außer in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr.
 
Anmeldeverfahren und Beiträge:
 
  • Bei der Anmeldung in der Grundschule können Sie sich in eine Interessentenliste eintragen lassen.
  • Bitte informieren Sie sich bei der Anmeldung / am Tag der Offenen Tür über die OGATA.
  • Ist Ihr Kind auf der Interessentenliste eingetragen, senden wir Ihnen Anfang Februar unaufgefordert einen Betreuungsvertrag zu.
  • Sollte bei Ihnen kein Vertrag eingehen, melden Sie sich bitte bei der Ev. Jugend- und Familienhilfe oder im Sekretariat der Grundschule.
  • Der Rückgabetermin für die Verträge ist der 28. Februar. Anmeldungen, die später eingehen, können bei der Platzvergabe nicht mehr berücksichtigt werden - es sei denn es stehen noch Plätze zur Verfügung.
  • Eine Platzzusage ergeht in der Regel in der dritten Aprilwoche in Form einer schriftlichen Aufnahmebestätigung. Nur mit dieser Aufnahmebestätigung haben Sie einen Platz für Ihr Kind.
  • Der Aufnahmebestätigung liegt ein Schreiben der Stadt Kaarst zur Erhebung der Elternbeiträge bei.
  • Die Beiträge werden durch den Bereich Familie und Jugend der Stadt Kaarst berechnet und eingezogen.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch bei der Vergabe der Betreuungsplätze.
  • Zusätzlich entstehen Kosten für das Mittagessen, das monatlich 50€ kostet (einschließlich aller Getränke, täglicher Snack und Frühstück in den Ferien, etc.).

 

 

Grundschule Budica, Gemeinschaftsgrundschule mit Katholischem Teilstandort    info@ggsbuettgen.de